Leistungen

Leistungen im Detail

Sachverständigengutachten bieten eine qualifizierte Orientierung zur normengerechten Bauausführung und sind damit wertvolle Hilfestellung bei der Rechtsfindung.

Hierbei werden fachtechnische Sachverhalte festgestellt, analysiert und bewertet.

Quelle: „Foto: Lukas Schulze“

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden im Auftrag der zuständigen Amts- oder Landgerichte im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten erstellt.
Hierbei wird die Gutachtenerstellung im selbständigen Beweisverfahren von der im Klageverfahren unterschieden.

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren ohne Prozess.

Dieses Verfahren wird von einer Partei beantragt in der der Antragsgegner benannt werden muss und die Mangelbehauptungen dargelegt werden. Es muss beantragt werden, die Mängel durch einen geeigneten Sachverständigen feststellen zu lassen. Die Auswahl des Sachverständigen obliegt den Gerichten und nicht den streitenden Parteien. Ein Vorteil des selbstständigen Beweisverfahrens liegt in der Verwendbarkeit des Gutachtens im möglichen Prozessfall.


Privatgutachten

Privatgutachten basieren auf gutachterlichen Untersuchungen und Beurteilungen.
Sie werden zu Beweiszwecken im Auftrag einer Partei durchgeführt.
Sie werden beauftragt durch:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Versicherungen
  • öffentliche Träger

Schiedsverfahren

Schiedsgutachten/Schiedsverfahren werden durch die beteiligten Parteien vereinbart.

Hierbei können Rechtsstreitigkeiten in einem gesonderten Verfahren schnell und effizient außergerichtlich beigelegt werden.

Im Schiedsverfahren werden durch einen geeigneten, unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen, Streitigkeiten rechtsverbindlich geklärt.

Vorteile eines Schiedsverfahrens im Überblick:

  • Vermeidung langer Gerichtsverfahren
  • Kostenersparnis
  • schnelle und nicht-öffentliche Streitbeilegung

Schlichtung / Mediation

Als Schlichtung bezeichnet man eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits durch einen vom Sachverständigen als Schlichter vorgeschlagenen Kompromiss, der von den beteiligten Parteien einvernehmlich akzeptiert wird.

Auch die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren bei dem die Parteien mithilfe eines Sachverständigen als Mediator freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits anstreben.


Ausführungsbegleitung / Beratung

Durch eine kompetente Beratung und Ausführungsbegleitung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, können bei der Bauausführung Mängel oder Schäden effektiv vermieden und somit Konflikten oder kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten wirksam vorgebeugt werden.


Honorarvorträge

Fortbildung/Schulungen und Beratungen für:

  • Sachverständige
  • Bewerber für das Amt des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Architekten/Planer
  • Industrie
  • Unternehmen des bauausführenden Gewerbes
  • Bauträger
  • Fliesenlegermeister/Gesellen sowie angehende Fliesenlegermeister

Leistungsübersicht im Detail

Untersuchungen und Bewertungen von:

  • Abdichtungen von Bauwerken
  • Art der Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaikbelägen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbelägen
  • Außenbelägen, z.B. Terrassen- und Balkonkonstruktionen
  • Badezimmern
  • Baumängeln und Bauschäden
  • Bewegungsfugen/ Sanitärfugen
  • Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche
  • Estrichen
  • Fassaden
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Fugen
  • Gefälleausbildungen
  • Hochwasserschäden/ Fluthilfegutachten
  • Höhendifferenzen
  • Maßtoleranzen nach DIN 18202
  • Oberflächenbeschaffenheiten von Fliesen & Platten
  • Pflasterarbeiten
  • Schimmelpilzbildungen in Innenräumen
  • Schwimmbadbau
  • Sonderkonstruktionen
  • Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202
  • Treppen
  • Trittsicherheit und Rutschhemmung

Beurteilung von Sonderkonstruktionen

Sicherlich ist es möglich, bei der Bauausführung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, insbesondere wenn die baulichen Gegebenheiten eine Sonderkonstruktionen erforderlich machen. Diese müssen jedoch von den Vertragsparteien wirksam vereinbart werden. Hierbei schuldet der Auftragnehmer ebenfalls ein funktionierendes und mangelfreies Gewerk. Durch mögliche Fehler bei der Bauausführung bedürfen Sonderkonstruktionen häufig ein besonderes Augenmerk.

Des Weiteren:

  • Ausführungsbegleitung / Sanierungsüberwachung
  • Bauhygieneuntersuchungen
  • Begleitung von Bauabnahmen
  • Dokumentation von Bauleistungen
  • Haftzugprüfungen
  • Labortechnische und laborchemische Baustoffanalysen
  • Wertermittlungen

Kontakt

Bei Rückfragen und Einzelheiten kontaktieren Sie uns gerne!